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Anmeldung

Bei der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg sind zum 1. September 2010 folgende drei Stellen für Professoren/Professorinnen (Bes.Gr. W 2) in der Fakultät Steuerrecht und Wirtschaftsrecht zu besetzen:


Professur W 2 (Stelle 1)

Besitz- und Verkehrsteuern mit dem Schwerpunkt in den Studienfächern
Bilanzsteuerrecht sowie Betriebliches Rechnungswesen und Besteuerung der Gesellschaften

Professur W 2 (Stelle 2)

Besitz- und Verkehrsteuern mit dem Schwerpunkt in den Studienfächern
Ertragsteuern und Verkehrsteuern (Umsatzsteuer)

Professur W 2 (Stelle 3)

Besitz- und Verkehrsteuern mit dem Schwerpunkt in den Studienfächern
Ertragsteuern und Steuerliches Verfahrensrecht




Fakultätszuordnung

Die an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg zu besetzenden Professuren „Besitz- und Verkehrsteuern“ sind der Fakultät II – Steuerrecht und Wirtschaftsrecht – zugeordnet, die für die fachtheoretische Ausbildung der Beamten der Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg in der Laufbahn des gehobenen Dienstes zuständig ist (Steuerstudium).

Der Studiengang „Gehobener Dienst in der Steuerverwaltung“ ist mit Entscheidung der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur (ZEvA Hannover) als Bachelorstudiengang mit dem Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.) akkreditiert worden.


Funktionsbeschreibungen der einzelnen Professuren

Die künftigen Professorinnen und Professoren erfüllen schwerpunktmäßig in allen Studienabschnitten (Semester) des Steuerstudiums in zwei Lehrgebieten (Modulen) ihre Aufgaben in Forschung, Lehre und Weiterbildung. Im einzelnen handelt es sich um folgende Lehrgebiete:

a) Bilanzsteuerrecht und Betriebliches Rechnungswesen

b) Besteuerung der Gesellschaften

Dieses Lehrgebiet umfasst die Besteuerung der Personengesellschaften und der Kapitalgesellschaften.

c) Ertragsteuern

Dieses Lehrgebiet umfasst die Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaft-
steuer, Gewerbesteuer und das Internationale Steuerrecht.

d) Verkehrsteuern

Dieses Lehrgebiet umfasst die Umsatzsteuer mit ihren europarechtlichen
Bezügen sowie die Grunderwerbsteuer.

e) Steuerliches Verfahrensrecht

Dieses Lehrgebiet umfasst das Abgabenrecht, das Steuerstraf- und Ordnungs-
widrigkeitenrecht sowie das Vollstreckungs- und Insolvenzrecht

f) Bewertungsrecht und Erbschaftsteuer

In diesem Lehrgebiet wird auch das Erbrecht vermittelt.


In allen Schwerpunktbereichen gehört es zu den Dienstaufgaben der künftigen Professorinnen und Professoren, mehrstündige schriftliche Aufsichtsarbeiten, Zwischenprüfungen, Abschlussklausuren und Laufbahnprüfungen zu erstellen und zu begutachten; darüber hinaus wirken die künftigen Professorinnen und Professoren an allen schriftlichen und mündlichen Modulprüfungen mit.


Im Steuerstudium werden Wahlpflichtfächer zu ausgewählten Themen aller Lehrgebiete angeboten. Es wird erwartet, dass die künftigen Professorinnen und Professoren dieses Angebot bereichern. Zu den Dienstaufgaben gehört die Betreuung und die Begutachtung der Bachelorarbeiten.

Die Fakultät wird die künftigen Professorinnen und Professoren vorrangig in den Schwerpunktfächern einsetzen, mit denen die jeweilige Professur beschrieben ist. Es wird aber erwartet, dass die künftigen Professorinnen und Professoren zur Sicherung der Lehrversorgung auch Lehrveranstaltungen außerhalb der Schwerpunktbereiche übernehmen. Erwartet wird, dass die künftigen Professorinnen und Professoren ihre Fächer wissenschaftlich vertreten.

Das Engagement in der Selbstverwaltung der Hochschule wird vorausgesetzt.


Allgemeine und besondere Anforderungen

Die Fakultät sucht Persönlichkeiten, die über fundierte fachliche Kenntnisse im gesamten Steuerrecht verfügen und in den Schwerpunktbereichen Detailkenntnisse besitzen. Die als Einstellungsvoraussetzung geforderte hohe pädagogische Eignung sollte vorhanden sein und auch nachgewiesen werden. Das dual konzipierte Steuerstudium erfordert, dass die künftigen Professorinnen und Professoren die steuerlichen Lehrinhalte praxisorientiert vermitteln. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten regelt, dass die Professorinnen und Professoren nach mehrjähriger ununterbrochener Lehrtätigkeit eine praktische Tätigkeit vorrangig in der Verwaltung wahrnehmen (§ 4 Abs. 3 StBAPO).

Auf die besonderen Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren nach § 47 Landeshoch- schulgesetz (BW) wird hingewiesen. Danach kann eine Berufung zur Professorin /zum Professor nur erfolgen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen sind:
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
- pädagogische Eignung, die i.d.R. durch Erfahrung in der Lehre oder Ausbildung nachzuweisen ist,
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die i.d.R. durch die
Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaft-licher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.

In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg eine staatliche, verwaltungsinterne Hochschule mit Ausbildungsgängen für den öffentlichen Dienst im Sinne des § 57 Abs. 3 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz ist.


Gleichstellung / Schwerbehinderte

Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Anteils von Professorinnen an und sieht
daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.


Bewerbung

Der Bewerbung sind aussagekräftige Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenverzeichnis, Dokumentation der bisherigen Lehrtätigkeit, usw.) beizufügen.
Bezugnahmen auf Personalakten des Dienstherrn sind nicht ausreichend. Bitte reichen Sie keine Bewerbungen per E-Mail ein. Die Bewerber/innen sollten in ihrer Bewerbung angeben, für welche der ausgeschriebenen Professuren sie sich bewerben; zulässig sind auch Bewerbungen auf mehrere Professuren.

Die Bewerbung ist zu richten an:

Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg, Fakultät II,
Reuteallee 36, 71634 Ludwigsburg.

Weitere Informationen zu den ausgeschriebenen Stellen erhalten Sie von Prof.
Dr. Bächle, Dekan, Tel.: 07141/140-472, e-mail: .

Die Informationen zu den Professuren finden Sie hier:

Informationen_zu_den_Professuren_W_2_Fakultät_II_März_2010__2_.pdf

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